REHASPORT: KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE KASSE!
Was ist Rehasport ?
Reha-Sport verfolgt das Ziel, mit ausgewählten sportlichen Mitteln und bewegungstherapeutischen Übungen ganzheitlich auf Menschen mit verschiedenen Krankheitsbildern oder physischen Beschwerden einzuwirken. Durch eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Teilnehmer werden Krankheitsverläufe und -beschwerden positiv beeinflusst. Beim Reha-Sport wird auf Art und Schwere sowie auf den jeweiligen körperlichen Allgemeinzustand eines jeden Einzelnen in der Gruppe eingegangen.
Für wen ist Reha-Sport geeignet?
Unser Reha-Sport-Angebot ist für alle Personen mit orthopädischen Einschränkungen geeignet. Die Empfehlung einer Teilnahme erfolgt durch den behandelnden Arzt, der seinem Patienten eine Verordnung für den Rehabilitationssport ausstellt.
Wie kann ich am Reha-Sport teilnehmen?
Die Verordnung für Rehabilitationssport wird vom Arzt erstellt und von den Krankenkassen genehmigt. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Rehabilitationssport. Positive Beeinflussung von Krankheitsverläufen und Beschwerden durch zunehmende körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit. Eine individuelle Berücksichtigung der jeweiligen Krankheiten und Beschwerden wird berücksichtigt. Das körperliche und geistige Wohlbefinden wird enorm gefördert. Durch Gruppendynamisches Training wird auch der soziale Aspekt gefördert. Geeignet für alle orthopädischen Beschwerden wie Arthrose, Hüft-TEP, Skoliose, Bandscheibenvorfälle, etc.
Ablauf
Grundlage für die Teilnahme am Reha-Sport ist eine ärztliche Verordnung, die bei Bedarf vom behandelnden Arzt ausgestellt werden kann und gleichzeitig einen Antrag auf Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse für den Reha-Sport darstellt. Diese Verordnung stellt kein Rezept dar und belastet daher auch nicht das Heilmittelbudget der Ärzte.
Infos für Ärzte
Ist eine Folgeverordnung möglich?
Das Bundessozialgericht verneint in einem Urteil (B 1 KR 8/10 R) ausdrücklich die zeitliche Begrenzung des Rehabilitationssports, da in diesem das Erlebnis des Gruppenangebotes in besonderer Weise rehabilitativ wirke.
Bei einer Ablehnung einer Folgeverordnung helfen wir Ihnen gerne weiter.